Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung des Bundes, die pflegebedürftigen Personen unabhängig von Einkommen zur Deckung der Pflegekosten dient. Es soll ermöglichen, notwendige Hilfe (zu Hause oder auch im Heim) zu finanzieren. Sieben Pflegestufen sind vorgesehen, je nach Pflegeaufwand (gemessen in Stunden pro Monat):
Hinweise: Pflegegeld Stufe 1 erhält man, wenn ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden vorliegt. Ab Stufe 5 muss neben dem Stundenausmaß auch ein besonders hoher Betreuungsaufwand vorliegen (siehe Kriterien in der Tabelle). Das Pflegegeld wird 12x jährlich ausbezahlt (keine Steuer oder SV-Abzüge). Es wird regelmäßig jährlich angepasst (Wertsteigerung, z.B. +4,5 % im Jahr 2025).
Voraussetzungen: Anspruch auf Pflegegeld haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, deren Pflegebedarf voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert und die genannte Stunden-Grenze überschreitet. Die Einschätzung erfolgt durch ein medizinisches Gutachten im Auftrag des Versicherungsträgers – eine Ärztin oder Pflegefachkraft erhebt den Pflegebedarf anhand Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es zählen z.B. Hilfebedarf bei täglicher Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftlichen Tätigkeiten etc. Wichtig: Demenz oder psychische Betreuungsbedürftigkeit wird ebenfalls berücksichtigt.
Höhe & Pflegestufen: Die oben genannten Beträge gelten ab 1. Jänner 2025. Je höher die Pflegestufe, desto höher das Pflegegeld. Beispiel: Pflegestufe 3 (über 120 Stunden/Monat Hilfe nötig) bedeutet €577 Pflegegeld monatlich. Bei erstmaligem Antrag wird Ihre Stufe durch Bescheid festgelegt. Tipp: Sollten sich Pflegebedarf und Pflegestufe später erhöhen, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden – nutzen Sie dazu dasselbe Formular wie beim Erstantrag.
Der Pflegegeldantrag ist formlos möglich, aber es gibt auch amtliche Formulare zur Erleichterung. Zuständig ist grundsätzlich die Sozialversicherung, die Ihre Pension auszahlt.
Pensionist:innen wenden sich an ihren Pensionsversicherungsträger (z.B. PVA, SVS-Pension, BVAEB etc.).
Personen ohne Pension (z.B. Erwerbstätige, Mitversicherte, Bezieher von Mindestsicherung) stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Die PVA bearbeitet Pflegegeld-Anträge für alle, die keiner anderen Kasse zugeordnet sind.
Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen. Ein eigenhändiges formloses Schreiben mit der Bitte um Zuerkennung von Pflegegeld genügt grundsätzlich. Einfacher ist es, das offizielle Antragsformular zu verwenden (siehe unten “Wichtige Formulare”). Dieses Formular können Sie ausdrucken und ausfüllen oder online einreichen. Online-Antrag: Über das Portal der Sozialversicherung ist auch ein Online-Antrag möglich – dafür ist meist eine Handysignatur/ID-Austria hilfreich.
Notwendige Unterlagen: Dem Antrag sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen beigelegt werden (Ärztebriefe, Diagnosen, Pflegebestätigungen), um den Pflegebedarf nachzuweisenpv.at. Dies erleichtert die Begutachtung. Wichtig: Füllen Sie im Formular alle Fragen zu Ihrer Pflegesituation wahrheitsgemäß und ausführlich aus – insbesondere welche täglichen Verrichtungen Sie nicht ohne Hilfe schaffen. Hier dürfen Sie ruhig ins Detail gehen, damit der Gutachter ein vollständiges Bild hat.
Ablauf nach Antragstellung: Nach Antrag wird die zuständige Stelle (Pensionsversicherung oder Sozialministeriumservice) einen Termin für die Begutachtung vereinbaren – entweder Zuhause oder im Ausnahmefall per Aktengutachten. Danach erhalten Sie einen Bescheid mit der festgelegten Pflegestufe und der monatlichen Summe. Das Pflegegeld wird ab dem Monatsbeginn nach der Antragstellung gewährt (d.h. wenn Sie z.B. im April beantragen, gebührt Pflegegeld ab 1. Mai)pv.at. Bei Ablehnung oder Unstimmigkeit können Sie Berufung einlegen bzw. eine Erhöhung beantragen, falls sich der Zustand verschlechtert.
Tipp: Beantragen Sie Pflegegeld so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass Pflegebedarf in diesem Ausmaß entsteht. Pflegegeld gibt es nicht rückwirkend vor Antragstellung – jeder verlorene Monat bedeutet finanzielle Einbuße. Im Zweifel stellen Sie den Antrag lieber früher; Sie können nichts verlieren.
Tipp: Unterstützung beim Antrag: Falls unsicher, können Sie sich an Pflegeberatungsstellen (z.B. Sozialministeriumservice, Pflege-Hotline NÖ) oder Interessensvertretungen (Pensionistenverband, Arbeiterkammer) wenden. Diese helfen beim Ausfüllen. Auch Hausärzt:innen können beratend unterstützen.
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