Weitere Beihilfen und Unterstützungen

Weitere Beihilfen und Unterstützungen

Zusätzlich zum Pflegegeld und den großen Förderungen gibt es weitere Hilfen, die das Leben zuhause erleichtern. Hierzu zählen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnungsadaptierungen, Angebote der mobilen Pflege, sowie Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Im Folgenden ein Überblick der wichtigsten Unterstützungen in Niederösterreich:

Hilfsmittel und Wohnungsanpassung

Hilfsmittel und Wohnungsanpassung

Die Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen – z.B. Einbau einer barrierefreien Dusche, Treppenlift, Rampen, breitere Türen, Pflegebett, Rollstuhl – kann teuer sein. Hier gibt es Hilfen:

  • Krankenversicherung – Heilbehelfe: Viele medizinische Hilfsmittel werden von der Gesundheitskasse (ÖGK) oder anderen Versicherungen übernommen oder geliehen. Beispiel: Ein Pflegebett oder Rollstuhl kann auf Rezept oft kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Leihbasis) – fragen Sie beim Arzt und Ihrer Krankenkasse nach. Gehhilfen, Inkontinenzprodukte, Pflegeartikel etc. werden ebenfalls teils von der Kasse bezahlt oder bezuschusst. Tipp: Klären Sie immer zuerst, ob ein benötigtes Hilfsmittel ein Heilbehelf oder Pflegebehelf ist, den die Krankenkasse zahlt – dann benötigen Sie lediglich eine Verordnung vom Arzt und die Bewilligung der Kasse.

  • Land NÖ / Sozialhilfe – Wohnungsumbau: Für behinderungs- oder pflegebedingte Umbauten in der Wohnung kann es Förderungen vom Land geben. Diese fallen in NÖ unter die “Hilfe zur Pflege” im Rahmen der Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz NÖ). Gefördert werden notwendige Umbaumaßnahmen, die es dem/der Pflegebedürftigen ermöglichen, länger zuhause zu bleiben und selbständig zu sein​. Beispiele: Badumbau (Ebenerdige Dusche, Haltegriffe), Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterung für Rollstuhl, Absenken von Arbeitsflächen, etc. Zuschüsse für Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Hebelifter, Spezialmatratzen) sind ebenfalls möglich​.

    • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz NÖ, ein Pflegebedarf bzw. Behinderung muss vorliegen (Pflegegeldbezug ist ein Indikator)​, und die Maßnahme muss zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sein. Oft wird auch die finanzielle Lage geprüft – diese Zuschüsse richten sich prioritär an Personen, die sich den Umbau sonst nicht leisten könnten (Einkommensgrenzen analog zur Sozialhilfe können gelten).

    • Antrag: Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften (Abt. Soziales) oder Magistrate. Dort können Sie einen Ansuchen um Zuschuss stellen. Ideal ist, vor dem Umbau einen Beratungstermin zu vereinbaren. In diesem klärt man, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Angebote es gibt. In NÖ gibt es z.B. Wohnberater oder die NÖ Sozialberatung, die dabei helfen. Einige Maßnahmen (wie kleinere Adaptierungen) können auch über den Pflege- und Betreuungsfonds des Bundes mitfinanziert werden – die BH weiß hier Bescheid.

    • Durchführung: Wichtig ist, sich vor Start der Umbauarbeiten zu erkundigen und den Antrag zu stellen. Meist werden nachträglich gestellte Anträge (später als 6 Monate nach Rechnung) nicht anerkannt​. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und legen Sie diese dem Antrag bei. Nach Bewilligung lassen Sie den Umbau durchführen und reichen die Rechnungen ein – erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

    • Höhe: Die Förderung kann je nach Einkommen ein Prozentsatz der Kosten sein (z.B. 30–70%) oder ein Pauschalbetrag bis zu einer Obergrenze. Dies variiert je nach individueller Situation. In einigen Fällen können auch zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Die genauen Bedingungen erläutert die Sozialabteilung.

  • Wohnbauförderung – Adaptierung: Zusätzlich gibt es im Rahmen der Wohnbauförderung NÖ spezielle Unterstützung für das “Behindertengerechte Umbauen”. Wenn Sie Eigentümer der Wohnung/des Hauses sind, können Sie auch einen Antrag bei der Wohnbauförderungsstelle stellen (z.B. für einen Zuschuss oder Kredit). Diese Förderwege sind komplexer, daher auf jeden Fall Beratung in Anspruch nehmen.

Beispiele: Eine Seniorin (Pflegestufe 4) benötigt einen Treppenlift, um vom Erdgeschoss ins Schlafzimmer zu gelangen. Die BH prüft den Antrag und bewilligt z.B. einen Zuschuss von 50% der Kosten, der Rest ist selbst zu tragen. – Ein Rollstuhlfahrer braucht einen Umbau des Badezimmers: Die ÖGK stellt das Duschrollstuhl und das Pflegebett bereit; das Land NÖ übernimmt einen Teil der Umbaukosten für die bodengleiche Dusche. – Wichtig: Jeder Fall ist individuell, deshalb rechtzeitig informieren.

Tipp: Nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote: In NÖ hilft die Pflege-Hotline (02742/9005-9095) oder die Sozialinfo NÖ weiter. Für bauliche Fragen gibt es teils eigene Wohnberater. Auch Hilfsorganisationen (Volkshilfe, Rotes Kreuz, Hilfswerk) kennen sich mit Hilfsmittelversorgungen aus.
Tipp: Viele technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl etc.) können auch gebraucht ausgeliehen werden – fragen Sie bei Hilfsmittelbörsen oder Sozialmärkten nach, falls die Kasse nicht zahlt. Die Gemeinden oder Pfarrcaritas haben manchmal Pool an Leih-Hilfsmitteln.


Mobile Pflegedienste und Entlastungsangebote

Mobile Pflegedienste und Entlastungsangebote

In Niederösterreich gibt es ein dichtes Netz an mobilen Diensten, die Pflegebedürftige zuhause unterstützen. Diese Dienste werden meist von sozialen Organisationen (Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe etc.) im Auftrag des Landes angeboten. Wichtige Angebote sind:

  • Hauskrankenpflege (mobile Krankenpflege): Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen kommen ins Haus und führen medizinische Tätigkeiten durch (Wundversorgung, Insulinspritzen, Medikamentengabe, Beratung).

  • Heimhilfe: Geschulte Helfer/innen unterstützen bei der Haushaltsführung und Alltagsbewältigung (Essen zubereiten, Wohnung sauber halten, Begleitung, einfache Hilfe bei Körperpflege).

  • Physiotherapie/Ergotherapie mobil: Therapeutische Hausbesuche (mit ärztlicher Verordnung, werden durch die Krankenkasse/den Landesgesundheitsfonds organisiert).

  • Essen auf Rädern: Tägliche warme Mahlzeit wird nach Hause geliefert (organisiert meist von Gemeinden oder sozialen Diensten).

  • Hausnotruf: Ein Notrufsystem (Knopfdruck am Armband) ermöglicht rasche Hilfe im Notfall, rund um die Uhr. In NÖ gibt es dazu geförderte Tarife (Notruftelefon wird erwähnt in den Leistungen)​.

  • Besuchsdienste/Buddy-System: Ehrenamtliche besuchen ältere Menschen zuhause (gegen Vereinsamung, zur Entlastung).

Diese mobilen Dienste können je nach Bedarf regelmäßig oder vorübergehend in Anspruch genommen werden. Kosten: Die Kosten sind in Niederösterreich sozial gestaffelt. Das heißt, abhängig vom Einkommen der pflegebedürftigen Person wird ein Kostenbeitrag verrechnet. Einkommensschwache erhalten die Dienste vergünstigt oder gratis, Besserverdienende zahlen mehr (aber nie die vollen tatsächlichen Kosten – einen Teil trägt immer die öffentliche Hand).

  • Beispiel: Hauskrankenpflege kostet z.B. rund €25 pro Stunde. Je nach Einkommen der Patientin wird aber vielleicht nur €5 pro Besuch als Selbstbehalt verrechnet – den Rest finanziert das Land über die Hilfe zur Pflege.

  • Antrag: Die mobilen Dienste können formlos beantragt werden, oft reicht ein Anruf bei der gewünschten Organisation (z.B. Hilfswerk Service-Hotline) oder bei der Gemeinde-Sozialstelle. Die Bedarfseinstufung übernimmt dann z.B. die Bezirkskrankenschwester. Alternativ vermittelt die Sozialberatungsstelle der BH die passenden Dienste. Wichtig: Falls Kostenbeteiligung durch das Land gewünscht ist, wird ein Antrag auf “Hilfe zur Pflege (mobile Dienste)” bei der Bezirkshauptmannschaft gestellt (oft übernimmt das die Organisation für Sie). Sie müssen Einkommensnachweise erbringen, damit Ihr Beitrag berechnet werden kann.

Entlastungsangebote für Angehörige: Pflege zu Hause kann rund um die Uhr fordernd sein. NÖ bietet daher auch zeitliche Entlastung an:

  • Kurzzeitpflege / Urlaubspflege: Pflegebedürftige können für kurze Zeit in einem Pflegeheim betreut werden (typisch 1–6 Wochen), z.B. wenn die Angehörigen auf Urlaub fahren oder selbst erkranken. In Niederösterreich gibt es in vielen Pflegeheimen Urlaubspflegeplätze. Die Kosten entsprechen meist dem Pflegeheim-Tarif, können aber über die Sozialhilfe gefördert werden. Für Kurzzeitpflege aus sozialen Gründen (Entlastung) kann man bei der BH einen Antrag stellen – die öffentlichen Mittel decken dann einen Teil der Kosten, analog zur stationären Sozialhilfe​. Übergangspflege: Für Personen, die nach Krankenhausaufenthalt noch Pflege brauchen, gibt es bis zu 4 Wochen kostenlos Übergangspflege in NÖ-Heimen (finanziert vom Land). Erkundigen Sie sich im Spital oder bei der Pflegehotline.

  • Tagespflege / Tagesbetreuung: In vielen Regionen gibt es Tageszentren für SeniorInnen. Dort kann man tagsüber betreut werden (Aktivitäten, Pflege, Verpflegung) und am Abend wieder heimkehren. Dies entlastet Angehörige, die tagsüber arbeiten oder verschnaufen möchten. Die Kosten der Tagespflege sind sozial gestaffelt; oft gibt es Landeszuschüsse. Informationen über freie Plätze erteilt das Land NÖ oder die Betreiber (z.B. Volkshilfe Tageszentrum).

  • Demenzbetreuung in Gruppen: Spezielle Tagesgruppen für Demenzkranke bieten Betreuung, Beschäftigung und Förderung unter Aufsicht – ebenfalls stunden- oder tageweise buchbar.

  • Ersatzpflege zu Hause (stundenweise): Über Organisationen kann man stundenweise eine Ersatzpflege engagieren, die die Angehörigen entlastet (z.B. Betreuungsdienst der Caritas). Diese Leistungen sind zwar nicht gratis, aber man kann ggf. das Pflegegeld dafür einsetzen. In einigen Fällen übernimmt die Sozialversicherung solche Kosten im Rahmen der Pflegevertretung (bei pflegenden Angehörigen auf Kur/Reha).

Tipp: Zögern Sie nicht, Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen! Sie dienen dazu, dass pflegende Angehörige auch mal pausieren können, ohne schlechtes Gewissen. Kurzzeitpflegeplätze sollten frühzeitig reserviert werden (gerade in Ferienzeiten gefragt). Informationen erteilt die Pflegeberatung NÖ oder direkt das gewünschte Pflegeheim.
Tipp: Finanzierung: Wenn Kurzzeitpflege ansteht und die Kosten Ihre Mittel übersteigen, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der BH (Sozialhilfe). Keinesfalls aus Angst vor Kosten auf dringend nötige Erholungsphasen verzichten – das Land NÖ hat Mittel für solche Fälle.
Tipp: Notruftelefon: Für allein lebende Pflegebedürftige ist der Hausnotruf eine enorme Beruhigung für alle Beteiligten. NÖ fördert diese Geräte (Installationskostenzuschuss). Fragen Sie z.B. beim Roten Kreuz NÖ nach dem Notruftelefon-Angebot.

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