Landes-Förderungen in NÖ für die Pflege daheim

Landes-Förderungen in NÖ für die Pflege daheim

Neben dem bundesweiten Pflegegeld bietet das Land Niederösterreich eigene Förderungen für die häusliche Pflege. Diese sollen pflegebedürftige Menschen finanziell zusätzlich entlasten und die Betreuung zu Hause attraktiver machen. Im Folgenden die wichtigsten Landesleistungen für Pflege daheim in NÖ:

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck (€ 1.000 pro Jahr)

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck (€ 1.000 pro Jahr)

Seit 2023 gibt es in Niederösterreich den Pflege- und Betreuungsscheck – eine jährliche Förderung von €1.000,- für pflegebedürftige Personen​. Das Land NÖ unterstützt damit alle Pflegebedürftigen, die überwiegend zu Hause betreut werden, mit einem Pauschalbetrag pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Schecks bzw. Zuschusses.

Wer bekommt den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck? Voraussetzungen laut Richtlinie​:

  • Hauptwohnsitz in NÖ: Die pflegebedürftige Person muss ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Niederösterreich haben​.

  • Pflegegeld-Bezug: Es muss Pflegegeld bezogen werden – und zwar

    • mindestens Pflegestufe 3 (für Erwachsene und Kinder) oder

    • Pflegestufe 1 oder 2 mit ärztlich bestätigter Demenz-Erkrankung oder

    • Pflegestufe 1 oder 2 bei Pflegebedürftigen unter 18 Jahren​.

  • Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte (EWR-Bürger, Daueraufenthalt, Asylberechtigte etc.)​. Nicht anspruchsberechtigt sind z.B. Personen mit Rot-Weiß-Rot-Karte oder Asylwerber​.

  • Keine stationäre Pflege: Wer in einem vom Land finanzierten Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung lebt, ist ausgenommen​ – der Scheck ist für Pflege daheim gedacht.

Leistungshöhe: €1.000 pro pflegebedürftiger Person und Jahr​ (unabhängig von der Pflegestufe, sofern Anspruch gegeben). Dieser Betrag kann jedes Kalenderjahr neu beantragt werden.

Antragstellung: Der Antrag muss jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember gestellt werden (für das laufende Kalenderjahr)​. Für 2025 kann der Antrag also vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 eingereicht werden. Wichtig: Es zählt das Antragsdatum, nicht das Datum der Bearbeitung – d.h. auch wenn der Bescheid erst im Folgejahr kommt, geht der Anspruch nicht verloren.

  • Online-Antrag: Am einfachsten über das Land NÖ Online-Portal. Auf der Webseite des Landes gibt es ein gelbes Feld „Beratung & Antrag“ – ein Klick darauf startet eine Online-Beratung zum Thema Pflege und führt dann zum Online-Antragsformular für den Pflege- und Betreuungsscheck​. Diese Beratung im Zuge der Antragstellung ist verpflichtend in Anspruch zu nehmen (sie stellt sicher, dass Sie auch über andere Unterstützungsleistungen informiert werden)​. Nach der Online-Beratung füllen Sie direkt elektronisch den Antrag aus und schicken ihn ab. Voraussetzung: Internetzugang; bei Bedarf kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden (ein Mustervollmacht-Formular steht auf der NÖ-Website zum Download bereit​.

  • Telefonische Antragstellung: Falls kein Internetzugang vorhanden ist, bietet das Land NÖ auch die Möglichkeit, den Antrag telefonisch über die NÖ Pflege-Hotline 02742/9005-9095 (Mo–Fr 8–16 Uhr) aufzunehmen. Hier werden Ihre Daten erfasst und der Prozess initiiert.

  • Klassischer Antrag (Papier): Alternativ können Sie das Antragsformular in Papierform ausfüllen. Dieses ist bei der Abt. Soziales und Generationenförderung (Amt der NÖ Landesregierung), bei jeder Bezirkshauptmannschaft, den Magistraten oder Gemeindeämtern erhältlich – und natürlich online auf noe.gv.at als Download. Füllen Sie den Antrag leserlich aus und senden Sie ihn per Post an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten.

Benötigte Unterlagen: Im Antrag selbst werden üblicherweise Angaben zur Person und zur Pflegesituation gemacht. Zusätzliche Beilagen können z.B. sein:

  • Kopie des Pflegegeld-Bescheids (Nachweis der Pflegestufe).

  • Falls Pflegestufe 1–2 mit Demenz: eine ärztliche Bestätigung der Demenzerkrankung.

  • Gegebenenfalls ein Nachweis der Vertretungsbefugnis, wenn der Antrag durch eine/n Vertreter/in gestellt wird (das kann z.B. eine Vollmacht oder Bestätigung der Erwachsenenvertretung sein – ein Muster hierfür ist online verfügbar​).

Da der Antrag online gestellt wird, entfällt bei den meisten die Papier-Einreichung von Unterlagen – erforderlich ist allerdings, dass Sie am Ende der Online-Beratung die Bestätigung über die Beratung bekommen (wird automatisch protokolliert). Tipp: Drucken oder speichern Sie den Bestätigungsnachweis bzw. die Zusammenfassung des Online-Antrags für Ihre Unterlagen.

Auszahlung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto (das im Antrag angegeben wird). Der Betrag von €1.000 wird pro Jahr einmalig ausbezahlt.

Häufige Fehler vermeiden – Tipps:
Nicht vergessen, jedes Jahr neu zu beantragen! Der NÖ Pflegescheck ist jahrweise gedacht. Markieren Sie sich den Dezember im Kalender – Anträge müssen bis 31.12. eingebracht sein, sonst verfällt der Zuschuss für das Jahr​.
– Stellen Sie sicher, dass Pflegegeld bereits bezogen wird, zumindest in Stufe 1. Ohne Pflegegeld kein Anspruch – wenn ein Pflegegeld-Erstantrag noch läuft, warten Sie die Zuerkennung ab (der Pflegescheck kann dann immer noch beantragt werden).
Demenz-Nachweis: Bei Pflegestufe 1–2 mit Demenz unbedingt die ärztliche Bestätigung beilegen, sonst wird der Antrag abgelehnt.
– Lassen Sie sich von der Online-Beratung nicht abschrecken: Sie ist Teil des Prozesses. Nehmen Sie die Informationen mit – sie könnten weitere Hilfen entdecken​.

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